Umzugskosten steuerlich absetzen - FAQ
Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Ja, viele Umzugsausgaben lassen sich steuerlich geltend machen. Entscheidend ist, ob der Umzug beruflich oder privat motiviert ist. Berufliche Umzüge gelten als Werbungskosten, private Umzüge können über haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise abgesetzt werden. Wichtig: Nur selbst gezahlte Kosten werden anerkannt.
Welche Umzugskosten kann ich absetzen?

Beruflich absetzbar sind z. B. Kosten für das Umzugsunternehmen, Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, doppelte Mieten oder Übergangswohnungen. Auch Reparaturen oder Montagekosten können absetzbar sein, sofern Belege vorliegen. Bei privaten Umzügen sind vor allem Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten eines professionellen Umzugsunternehmens absetzbar. Materialkosten oder bar bezahlte Leistungen sind ausgeschlossen.
Wie trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

Beruflich bedingte Umzüge werden über die Anlage N eingetragen, privat motivierte Umzüge über die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Alle Rechnungen sollten aufbewahrt und Zahlungen nachweisbar erfolgen, z. B. per Überweisung.
